Nutzungsbedingungen

Der Verkehrsübungsplatz dient dazu, Führerschein-Bewerbern, als auch Führerschein-Inhabern mit wenig Fahrpraxis die Grundbegriffe des Fahrens leichter zu vermitteln und sich., spezielle Fertigkeiten - wie Anfahren am Berg, Wenden, Einparken usw. besser aneignen zu können.

In den Wintermonaten wird die Verkehrsübungsanlage nicht von Schnee und Eis geräumt, somit kann es bei Schneefall vorkommen,dass die Verkehrsübungsanlage nicht befahrbar ist!

Der Übende muss 16 Jahre (Führerscheinklasse A und B) bzw. 15 Jahre (Führerscheinklasse Al und M) alt sein!

Der Übungsplatz ist keine Rennstrecke für Fahrkünste!

Aus versicherungstechnischen Gründen darf auf dem Verkehrsübungsplatz nur mit PKW (bis 3,5 to., ohne Anhänger) und Motorrad befahren werden!

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

1. Der Führerschein-Inhaber muss bei Übungsfahrten stets neben dem Übenden sitzen, um -falls erforderlich - rechtzeitig eingreifen zu können.

2. Die Verkehrsvorschriften sind in jedem Fall, wie auch auf öffentlichen Straßen, zu beachten.

3. Rechts fahren.

4. Höchstgeschwindigkeit 30 - 40 km/h

5. Vorsicht beim Überholen, Rückwärts fahren und Wenden

6. Genügenden Sicherheitsabstand einhalten

7. Bei Fußgängern ist besondere Vorsicht geboten

8. Den Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten

9. Eine vorübergehende Verkehrsregelung durch das Platzpersonals setzt die amtlichen Verkehrsvorschriften für die Dauer der Verkehrsregelung außer Kraft.

10.Verursachte Unfälle oder Beschädigungen von Einrichtungen auf dem Übungsplatz sind sofort beim Platzpersonal zu melden bzw.ist eine Nachricht zu hinterlassen(schriftlich in Briefkasten ). Die Kosten zur Wiederherstellung sind vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

11. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigenes Risiko.

12. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

13. Von seiten des MSC besteht für Unfallschäden keine Haftpflichtversicherung. In diesen Fällen haftet die KFZ - Versicherung des Halters. Gfs. informieren Sie sich bei Ihrer eigenen KFZ - Haftpflichtversicherung.

Verboten ist:

1. Falsches Überholen z.B. rücksichtsloses Überholen vor oder in Kurven oder Engstellen.

2. Dauernd mit zu geringem Sicherheitsabstand hinter anderen Übenden zu fahren.

3. Jede Fahrweise, die nicht dem Niveau eines Übenden entspricht.

4. Verunreinigung der Verkehrsübungsanlage

5. Fahren unter Alkoholeinfluss (gilt für Fahrer, als auch für Beifahrer)

6. Pocketbike dürfen aus verkehrstechnischen Gründen nicht auf dem Verkehrsübungsplatz fahren

7. Mit offenem Verdeck ( Cabrio ) zu fahren

8. Neben dem Beifahrer dürfen keine weiteren Personen im Pkw mitfahren

9: Das Fahren mit Pkw mit Anhänger ist verboten

Erstbenutzern wird empfohlen, vor dem Üben das Gelände selbst zu befahren, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.

Die Gebühr für die Einlasskarte beträgt 16,00 €.

 

 

 

Stand: 01.03.2024

Vorstand des MSC Sielmingen

 

 

 

   

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